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Gebäudetechnik Boldt – Marcel Boldt, Heizung und Sanitär 0152 530 003 42

Förderung

Für den Heizungstausch und für den barrierearmen Umbau eines Bades gibt es Zuschüsse. Beide scheitern in der Praxis selten am Geld, sondern an der Reihenfolge und am Papier. Dabei helfe ich Ihnen.

Der häufigste Fehler kostet die ganze Förderung

Bei den meisten Förderprogrammen muss der Antrag gestellt sein, bevor der Auftrag vergeben oder die Anlage bestellt wird. Wer erst baut und dann den Antrag stellt, geht in aller Regel leer aus – auch wenn technisch alles richtig gemacht wurde.

Deshalb gehört die Frage nach der Förderung an den Anfang des Gesprächs und nicht ans Ende. Sagen Sie mir früh, dass Sie Förderung nutzen wollen, dann planen wir die Reihenfolge entsprechend.

Wärmepumpe und Heizungstausch

Die Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Welche Programme und welche Sätze für Ihr Vorhaben gelten, hängt vom Gebäude, vom Zeitpunkt und vom Einzelfall ab – und ändert sich immer wieder. Deshalb steht auf dieser Seite keine Prozentzahl, die morgen nicht mehr stimmt. Wir klären das für Ihr Projekt konkret.

Was ich übernehme

  • Ich sage Ihnen früh, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist
  • Ich stelle den Kontakt zum Energieberater her
  • Ich liefere die technischen Angaben und Bestätigungen, die zum Antrag gehören
  • Ich plane die Reihenfolge so, dass keine Frist verstreicht

Warum ein Energieberater nötig ist

Für die Förderung wird eine Heizlastberechnung verlangt – also der rechnerische Nachweis, wie viel Wärme Ihr Haus tatsächlich braucht. Die darf ich nicht selbst ausstellen, dafür ist ein Energieberater zuständig. Mit einem arbeite ich zusammen, den Kontakt stelle ich her.

Diese Berechnung ist ohnehin sinnvoll: Sie entscheidet darüber, ob eine Wärmepumpe in Ihrem Haus funktioniert, und sie verhindert, dass die Anlage zu groß gekauft wird.

Mehr zur Wärmepumpe

Barrierearmes Bad: Zuschuss von Kranken- und Pflegekasse

Für den Umbau zu einem barrierearmen Bad gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt und bewilligt sein.

In der Praxis ist genau dieser Antrag die Hürde. Er verlangt eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, eine Begründung, warum sie nötig ist, und einen Kostenvoranschlag. Viele geben an dieser Stelle auf – und bauen dann entweder gar nicht um oder zahlen alles selbst.

Was ich nicht bin

Ich bin Handwerksmeister, kein Fördermittelberater und keine Steuerberatung. Ich kenne die Verfahren aus der Praxis und weiß, woran Anträge scheitern – aber die verbindliche Auskunft kommt von der Förderstelle, vom Energieberater oder von Ihrer Kasse.

Was ich zusage: Ich sage Ihnen früh und ehrlich, ob sich der Aufwand für Sie lohnt. Auch wenn die Antwort lautet, dass es in Ihrem Fall keine Förderung gibt.

Fördermittel im Spiel?

Dann reden wir vorher.

Der richtige Zeitpunkt für das Gespräch ist, bevor etwas bestellt ist. Ein Anruf reicht.

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